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Elektronische Kommunikation

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation bei der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR.

Die Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR bestimmt mit den nachfolgenden Regeln die Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der EWL und eröffnet den Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente gemäß § 3a Abs. 1 VwVfG.

1. Elektronische Kommunikation

Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie, elektronische Kommunikation, für die eine Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben ist (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.), steht Ihnen unsere folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung:

ew-landau@landau.de

Weiterhin können an alle auf unserer Internetseite www.ew-landau.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der EWL ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten / Mitteilungen gesendet werden.

Daneben besteht nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), welcher über § 1 Absatz 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, die Möglichkeit einer formgebundenen, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation (siehe Ziffer 2). Eine formgebundene, rechtsverbindliche Kommunikation ist dann erforderlich, wenn beispielsweise eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet (wie z.B. bei der Einlegung eines Widerspruchs) und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll.

2. Zugangseröffnung für die formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation

Die EWL bietet Ihnen die Möglichkeit zur formgebundenen, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation an.

Wir eröffnen diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Regelungen, welche nur für die Kommunikation mit der EWL und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

3. Regelung zur formgebunden, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation

Die formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation mit der EWL erfolgt über die „Virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)“. Die VPS ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einer beliebigen Absenderin/einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der EWL bestimmt sind, nachvollziehbar zuzustellen.

Für eine formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein.

Zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur benötigen Sie:

  • eine Signaturkarte zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur
  • ein Kartenlesegerät
  • eine Signatursoftware
  • sofern Sie nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html eine kostenlose Signatursoftware herunterladen

Besondere technische Rahmenbedingungen

Bei der formgebundenen, elektronischen Kommunikation sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten.

Es werden ausschließlich Dokumente in PDF-Dateiformat entgegen genommen. E-Mails dürfen eine Dateigröße von 25 Megabyte inklusive Dateianhängen nicht überschreiten. Folgende E-Mails werden nicht entgegengenommen: E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware oder Dateien enthalten, die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind, die als ausführbare Dateien (z.B. *.exe, *.bat) angehängt wurden oder die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) beinhalten. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden hier nicht angenommen. In allen genannten Fällen erhalten Sie vom Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR keine weitere Mitteilung.“

Wichtig!
Die formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation mit der EWL kann auf zwei Wegen erfolgen (siehe 3.1 und 3.2 nachfolgend)

3.1 Über das Portal https://nutzerkonto.service.rlp.de

Sie können die VPS über das Portal https://nutzerkonto.service.rlp.de nutzen. Dies setzt zunächst voraus, dass Sie sich für den Service des Nutzerkontos registrieren. Eine Anleitungen zur Registrierung finden Sie unter https://ldi.rlp.de/de/service/downloads/frei-zugaenglicher-bereich/nutzerkonto-rheinland-pfalz/. Danach steht Ihnen ein webbasierter Zugriff auf die VPS zur Verfügung. Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die EWL übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen. Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sogenannten Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein. Sofern Sie auch selbst von uns auf elektronischem Wege Dokumente erhalten wollen, ist es notwendig, dass Sie sich hiermit einverstanden erklären. Dazu bedarf es einer Zugangseröffnung Ihrerseits. Diese können Sie als registrierter Nutzer über ihr VPS-Benutzerprofil erklären. Mit dem Zugang eines elektronischen Dokuments können Ihnen rechtlich verbindlich Mitteilungen zugesendet werden. Beispielsweise kann Ihnen eine Einreichung von Unterlagen aufgegeben werden, damit diese in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden können. Eine Nichtbeachtung dieser Aufforderung kann sich dann rechtlich nachteilig auswirken. Sie sollten also im Falle der elektronischen Zugangseröffnung regelmäßig Ihr Postfach auf neue Eingänge überprüfen. Darüber hinaus sollten Sie in der Lage sein, die Signatur eines an Sie übermittelten qualifiziert signierten elektronischen Dokumentes verifizieren zu können. Die Zugangseröffnung ist jederzeit widerruflich und kann von Ihnen im VPS-Benutzerprofil auch wieder deaktiviert werden. Weitere und nähere Informationen werden Ihnen im Rahmen der Zugangseröffnung angezeigt.

3.2 Per E-Mail an die VPS

Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit alternativ die Möglichkeit, rechtsverbindlich per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:

ew-landau(at)poststelle.rlp.de

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Art des Nachrichtenversands nicht gesichert ist. Sofern Sie Wert auf eine vertrauliche Übermittlung legen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Nachrichten zu verschlüsseln. Hierzu wird ein öffentliches Verschlüsselungszertifikat der Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente unter

https://ldi.rlp.de/fileadmin/ldi/Service/downloads/frei_zugaenglich/rlpServiceKonto/RLP-Intermediaer.zip

zur Verfügung gestellt.

Wichtig Absenderangaben!
Vergessen Sie nicht, in Ihrer E-Mail Ihren vollständigen Namen und eine zustellfähige postalische Anschrift zu nennen. Dies ist für die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens unabdingbar.

Empfehlung:
Wählen Sie vorzugsweise für Ihre Nachrichtenübermittlung den unter der Ziffer 3.1 dargestellten Weg. Die Vorteile für Sie liegen in der automatisch gesicherten Übermittlung Ihrer Nachrichten sowie in der Zustellung eines Übermittlungsnachweises.

4. Hinweise und rechtliche Besonderheiten

Betreiber der Virtuellen Poststelle

Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz

Tel: +49 (6131) 605-360
Fax: +49(6131) 55-360

HelpDesk(at)ldi.rlp.de


Rechtliche Besonderheiten

Nutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz

Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Nutzungsbedingungen der VPS“, die auf der Internetseite https://nutzerkonto.service.rlp.de zum Download bereit stehen.

Durch Nutzung der VPS erkennt die Nutzerin/der Nutzer die Bedingungen an.


Sicherheithinweise

Eine rechtsgültige, qualifizierte, elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung der Absenderin/ des Absenders gewährleistet werden.

Die Absenderin/der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch die PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von der Kundin/dem Kunden übermittelt, für die/den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als von der Absenderin/vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für die Absenderin/den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.


Gewährleistung/Haftung

Die Nutzung der VPS erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die EWL übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht.

Schadensersatzansprüche gegen die EWL sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.


Datenschutz

Absenderin/Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.


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Wöchentliche Leerung der Biotonne geht weiter

Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau hat den Abholrhythmus bis Ende November ausgeweitet. Die wöchentliche Entleerung dient dazu, den Restabfall dauerhaft zu reduzieren. „Mit der zusätzlichen Leerung wollen wir die Voraussetzung dafür schaffen, organische Abfälle als Kompost oder als Rohstoff zur Bioerdgaserzeugung der Wiederverwertung zuzuführen. Gleichzeitig entlasten wir den Restmüll von Bioabfällen, die sonst fälschlicherweise in der Verbrennungsanlage landen, unterstreicht EWL-Abfallberater Andreas Fischer.  Damit leistet der EWL einen weiteren wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele.

Da beim Druck des Abfallkalenders diese Verlängerung noch nicht feststand, sind diese Termine nicht vermerkt. In der Onlineversion bzw. der App sind dieses Termine aber abrufbar