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E-Rechnung

Informationen für Rechnungssteller

Ab 1. April 2025 sind Unternehmen (i. S. des § 14, Abs. 1 BGB), die öffentliche Aufträge oder Konzessionen in Rheinland-Pfalz erhalten, zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Dies gilt unabhängig vom Auftragswert. Grundlage hierfür ist die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP).

Definition E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist nicht nur von einer Rechnung auf Papier zu unterscheiden, sondern auch von einer digitalen Rechnung, z. B. im PDF-Format. Allgemeine Informationen und genauere Spezifizierungen dazu, welche Kriterien eine E-Rechnung erfüllen muss, finden sich auf dem E-Rechnungs-Portal RLP.

Nutzung des Zentralen E- Rechnungseingangs RLP (ZRE)

Um elektronische Rechnungen versenden zu können, ist eine Registrierung am ZRE notwendig. Rechnungssteller registrieren sich mithilfe des „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von Elster am ZRE. Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie hier. Sie müssen jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln registrieren.

Einreichen von E-Rechnungen

Nach erfolgreicher Registrierung sind Rechnungen, die dem Standard XRechnung entsprechen, einzureichen. Zusätzlich verarbeitet der ZRE die aktuell gültige Fassung von Peppol BIS Billing und andere Formate, die dem Kern der Norm EN 16931 entsprechen.

Die Rechnungen sind anschließend unter Angabe der unten genannten Leitweg-ID über einen der folgenden Übertragungskanäle an uns zu übermitteln:

  • E-Mail: Rechnungen per E-Mail müssen IMMER an folgende Mailadresse geschickt werden: ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de
    Wenn Sie eine Rechnung per Mail einreichen, muss Ihre Absenderadresse in einem ZRE-Benutzerkonto hinterlegt sein.
  • Upload: Wer eine Rechnung im ZRE selbst hochladen möchte, muss beim ZRE registriert und eingeloggt sein. Nach erfolgreichem Login wird die Möglichkeit zum Upload angeboten. Fehlermeldung und Bestätigung erfolgen hier direkt im Browser.
  • Webformular: Wer registriert und eingeloggt ist, hat zudem die Möglichkeit, eine Rechnung im Webformular zu erstellen. Dieses Angebot ist mit manuellem Aufwand verbunden und eher auf unkomplizierte Rechnungen ausgelegt. Eine Archivierung im Portal erfolgt nicht, daher müssen Sie die Rechnung über den Download-Button herunterladen, sobald sie erstellt ist.
  • Peppol: Peppol ist der einzige Übertragungskanal, der für Rechnungsteller keine Registrierung erforderlich macht. Um Peppol zu nutzen, benötigen Sie einen Service Provider, der im Peppol-Netzwerk gelistet ist. Weitere Informationen zu Peppol erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zur E-Rechnung erhalten Sie hier:


Leitweg-ID des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR: 073130000000-002-35


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Glasabfuhr aus der letzten Woche wird nicht nachgeholt


Die Süd-Müll GmbH & Co. KG hat den EWL darüber informiert, dass in Landau die Glassammlung vom 22. Juni bis 26. Juni ausgefallen ist und nicht nachgeholt werden kann. Das Unternehmen ist für die Glasabfuhr in Landau zuständig. Grund war ein kurzfristiger Personalengpass bei Süd-Müll.

Die Abholung in dieser Woche läuft wie gewohnt.

Bitte beachten sie, dass aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung sowohl die Gebührenabrechnung als auch die Bauhofverwaltung telefonisch nur von 8:30 bis 12:00 Uhr erreichbar sind. Wir bitten Sie, Ihr Anliegen möglichst per E-Mail an ewl-abrechnung@landau.de  bzw.  bauhof_verwaltung@landau.de zu senden. Wir werden Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Ihr Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL)