Informationen für Rechnungssteller
Ab 1. April 2025 sind Unternehmen (i. S. des § 14, Abs. 1 BGB), die öffentliche Aufträge oder Konzessionen in Rheinland-Pfalz erhalten, zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Dies gilt unabhängig vom Auftragswert. Grundlage hierfür ist die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP).
Definition E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist nicht nur von einer Rechnung auf Papier zu unterscheiden, sondern auch von einer digitalen Rechnung, z. B. im PDF-Format. Allgemeine Informationen und genauere Spezifizierungen dazu, welche Kriterien eine E-Rechnung erfüllen muss, finden sich auf dem E-Rechnungs-Portal RLP.
Nutzung des Zentralen E- Rechnungseingangs RLP (ZRE)
Um elektronische Rechnungen versenden zu können, ist eine Registrierung am ZRE notwendig. Rechnungssteller registrieren sich mithilfe des „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von Elster am ZRE. Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie hier. Sie müssen jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln registrieren.
Einreichen von E-Rechnungen
Nach erfolgreicher Registrierung sind Rechnungen, die dem Standard XRechnung entsprechen, einzureichen. Zusätzlich verarbeitet der ZRE die aktuell gültige Fassung von Peppol BIS Billing und andere Formate, die dem Kern der Norm EN 16931 entsprechen.
Die Rechnungen sind anschließend unter Angabe der unten genannten Leitweg-ID über einen der folgenden Übertragungskanäle an uns zu übermitteln:
Weitere Informationen zur E-Rechnung erhalten Sie hier:
Leitweg-ID des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR: 073130000000-002-35