Nun bist an Deiner 2. Station angekommen. Vom Aussichtsturm hast Du einen wunderschönen Blick auf das Naturschutzgebiet am Ebenberg.
Das 15. Nachhaltigkeitsziel (SDG 15) beschäftigt sich mit dem Leben an Land. Die Biotope des Ebenberg konnten erhalten werden, da der frühere Truppenübungsplatz der französischen Streitkräfte nach der Aufgabe im Jahr 1999 zum „Naturschutzgebiet Ebenberg“ erklärt wurde. Durch extensive Beweidung kann eine Vielfalt der Pflanzenarten erhalten und gefördert werden. Was bedeutet „extensive“ Beweidung? Die Bedeutung liegt auf der Hand, und ist das Gegenteil von „intensiv“. Die gelegentliche Beweidung durch Nutztiere (meist Schafe) hat vielfältige Vorteile für die Natur. Dabei entstehen unterschiedlich hohe Graslandschaften, die unzähligen Insekten als Schutz- und Rückzugsraum dienen. Der Kot der Weidetiere sorgt für eine natürliche Düngung. Auch die Entbuschung von Flächen ist wichtig, um die offene Landschaft zu erhalten.
Der Schutz der Biodiversität ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategien. Was bedeutet „Biodiversität“ eigentlich? „Bios“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „das Leben“, „diversitas“ hat lateinischen Ursprung und bezeichnet die „Vielfalt“.
Vereinfacht kann man wohl von Artenvielfalt sprechen. Es ist für unser Überleben und unser Wohlbefinden entscheidend, dass wir uns für Artenvielfalt und gesunde, intakte Ökosysteme einsetzen. Das Naturschutzgebiet „Ebenberg“ bietet Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten, die aufeinander angewiesen sind und in Wechselwirkung zueinander stehen. Dieses Gebiet ist geprägt von sogenannten Halbtrockenrasenbiotopen, das sind offene Graslandschaften, die auf trockenen oder leicht feuchten Böden wachsen. Hier finden z. B. Eidechsen, Wildbienen und verschiedene Grabwespenarten optimale Lebensbedingungen. Auch der EWL achtet z. B. beim Bepflanzen der Beete im Stadtgebiet darauf, dass Rückzugsort und Nahrung für unsere Stadtinsekten gegeben ist.
Gesunde und intakte Ökosysteme sind wichtig für Mensch und Tier. Was ist eigentlich ein Ökosystem?
und Abfallentsorgung um Ostern
In der Rheinpfalz vom 10. April 2025 wurde über eine Gebührenänderung am Wertstoffhof berichtet. Richtig ist: Die neue Gebührenstruktur wurde vom Verwaltungsrat des EWL beschlossen, gilt jedoch noch nicht.
Zunächst muss die Änderung der Abfallsatzung am 20. Mai 2025 im Stadtrat beraten und beschlossen werden. Anschließend folgt die öffentliche Bekanntmachung, mit der die Satzung zum 01.06.2025 rechtskräftig werden soll. Erst dann können die neuen Regelungen – etwa die kostenfreie Abgabe von bis zu 500 Litern mineralischer Bauabfälle und Altholz der Kategorie 1 bis 3 für Landauer Haushalte – umgesetzt werden.
Der EWL informiert rechtzeitig über den genauen Zeitpunkt der Umstellung – hier auf der Website sowie über die Social-Media-Kanäle.
Geänderte Abfuhrtermine nach Ostern
In der Osterwoche verschieben sich alle Abfuhrtermine wegen des Feiertags am Ostermontag um einen Tag nach hinten:
Abfall ab 6 Uhr bereitstellen
Der EWL bittet die Bürger, die Abfallgefäße und Wertstoffsäcke am jeweiligen Abholtag bis sechs Uhr in der Frühe bereitzustellen. Eine nachträgliche Abholung wegen verspäteter Bereitstellung ist nicht möglich. Wer sichergehen will, findet alle Termine der jeweiligen Abfuhrbezirke auch im Internet unter www.ew-landau.de Auch die Abfall-App informiert über die Terminverschiebungen.