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Abfall
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Abfallbehälter

Jedes bewohnte Grundstück oder jeder Gewerbebetrieb muss an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Die Abfallgebühren sind dabei von dem jeweiligen Grundstückseigentümer zu zahlen.

Gebühren für Rest- und Bioabfall

Die Abfallgebühren berechnen sich nach der Anzahl und Größe der auf dem Grundstück vorhandenen Rest- und Bioabfallgefäße.

Jedes Grundstück muss ein sog. Mindestvolumen vorhalten. Dieses beträgt bei bewohnten Grundstücken pro gemeldeter Person und pro Woche 10 Liter für Rest- und 5 Liter für Bioabfälle.

Die Abfallgebühren finden Sie hier.

Eigenkompostierung

Durch die Eigenkompostierung werden Bioabfälle selbst im eigenen Garten des angeschlossenen Grundstücks verwertet.

Aufgrund der Eigenkompostierung entfällt die Vorhaltung des Bioabfallvolumens von 5 Litern pro gemeldeter Person und pro Woche.

Den Antrag auf Eigenkompostierung erhalten Sie hier.

Kontakt

Frau Sandra Schupp
Abfallgefäße Änderungen/Gebühren
Telefon: 06341/13-8632
Fax: 06341/13-8609
E-Mail oder Kontaktformular
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