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Abfall
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Abfallbehälter

Jedes bewohnte Grundstück oder jeder Gewerbebetrieb muss an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Die Abfallgebühren sind dabei von dem jeweiligen Grundstückseigentümer zu zahlen.

Gebühren für Rest- und Bioabfall

Die Abfallgebühren berechnen sich nach der Anzahl und Größe der auf dem Grundstück vorhandenen Rest- und Bioabfallgefäße.

Jedes Grundstück muss ein sog. Mindestvolumen vorhalten. Dieses beträgt bei bewohnten Grundstücken pro gemeldeter Person und pro Woche 10 Liter für Rest- und 5 Liter für Bioabfälle.

Die Abfallgebühren finden Sie hier.

Kontakt

Frau Sandra Schupp
Abfallgefäße Änderungen/Gebühren
Telefon: 06341/13-8632
Fax: 06341/13-8609
E-Mail oder Kontaktformular
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